Fragen und Antworten vom Strafverteidiger
Rechtsanwalt Strafrecht Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
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Braucht man unbedingt einen Strafverteidiger um sich vor Gericht zu verteidigen?
Man braucht nicht unbedingt einen Strafverteidiger um sich zu einem Strafvorwurf vor Gericht zu verteidigen, jedoch steht man als Angeklagter vor Gericht alleine gegenüber den rechtswissenden Richter und dem Staatsanwalt da.
Um eine Waffengleichheit zu schaffen, sollte man einen Strafverteidiger mit der Verteidigung beauftragen, da dieser aufgrund seiner Erfahrung genau weiß, wie die Rechtslage und die Beweislage zu beurteilen sind.
Zudem kann der Rechtsanwalt frei mit dem Richter und dem Staatsanwalt als Rechtsorgan verhandeln ohne dass dies Ihnen, als Angeklagter, schadet.
Eine effektive Verteidigung wird so erst möglich.
Daher ist es sehr sinnvoll, einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen.
- weitere Fragen und Antworten folgen in den nächsten Wochen!
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