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Charlottenburg Wilmersdorf

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Rechtsanwalt Ulrich
Kurfürstendamm 171-172
10707 Berlin

Tel: +49 (0) 30 886 28 650
Fax: +49 (0) 30 886 06 19
Email: mail@ra-ulrich.com




Fragen und Antworten vom Strafverteidiger

Rechtsanwalt Strafrecht Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650

Braucht man unbedingt einen Strafverteidiger um sich vor Gericht zu verteidigen?

Man braucht nicht unbedingt einen Strafverteidiger um sich zu einem Strafvorwurf vor Gericht zu verteidigen, jedoch steht man als Angeklagter vor Gericht alleine gegenüber den rechtswissenden Richter und dem Staatsanwalt da.

Um eine Waffengleichheit zu schaffen, sollte man einen Strafverteidiger mit der Verteidigung beauftragen, da dieser aufgrund seiner Erfahrung genau weiß, wie die Rechtslage und die Beweislage zu beurteilen sind.

Zudem kann der Rechtsanwalt frei mit dem Richter und dem Staatsanwalt als Rechtsorgan verhandeln ohne dass dies Ihnen, als Angeklagter, schadet.

Eine effektive Verteidigung wird so erst möglich.

Daher ist es sehr sinnvoll, einen Strafverteidiger mit der Wahrnehmung der Interessen zu beauftragen.

- weitere Fragen und Antworten folgen in den nächsten Wochen!

Kontaktieren Sie uns unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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