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Mo - Fr: 10:00 - 18:00 Uhr
Charlottenburg Wilmersdorf

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Rechtsanwalt Ulrich
Kurfürstendamm 171-172
10707 Berlin

Tel: +49 (0) 30 886 28 650
Fax: +49 (0) 30 886 06 19
Email: mail@ra-ulrich.com




Vernehmung vor der Polizei - Ratschläge

Rechtsanwalt Strafrecht in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein und zu einer Vernehmung von der Polizei vorgeladen werden, dann müssen Sie wissen, dass Sie vor der Polizei als Beschuldigter einer Straftat keine Aussage treffen müssen. Zu keinem Zeitpunkt. Sie haben während des ganzen Verfahrens das Recht zu schweigen. Die Polizei muss Sie auch über dieses Recht belehren. Sollte sie das nicht tun, dann ist Ihre Aussage vor Gericht nicht verwertbar.

Es ist auch äußerst ratsam, von Ihrem Recht zum Schweigen gebrauch zu machen. Eine voreilige Aussage könnte sich im späteren Prozessverlauf nachteilhaft für Sie auswirken.

Eine Aussage könnte, da Ihnen die Aktenlage noch nicht bekannt ist, missverständlich verstanden werden, so dass ein bereits bestehender schwacher Verdacht der Polizei durch Ihre Aussage zu einen starken Verdacht werden könnte. Das könnte wiederum die Ursache für die spätere Anklageerhebung sein.

Sollte Sie von der Polizei eine Vorladung für eine Vernehmung als Beschuldigter erhalten, müssen Sie nicht zu der Vernehmung gehen. Sie sollten jedoch die Polizei anrufen und den Termin absagen und den Beamten mitteilen, dass Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen werden und dass ggf. eine Stellungnahme zu den Tatvorwurf von Ihrem Anwalt folgen wird.

Sie als Beschuldigter haben keine Pflicht an Ihrer eigenen Strafverfolgung mitzuwirken.

Die Behörden der Strafverfolgung müssen nachweisen, dass Sie eine bestimmte Straftat begangen haben. Gelingt dieser Beweis nicht, bzw. liegt kein genügender Verdacht für eine Anklage vor, sind die Strafverfolgungsmaßnahmen einzustellen oder Sie sind freizusprechen.

Vor jeder Aussage sollte eine Akteneinsicht erfolgen, damit man auch tatsächlich weiß, mit welchen konkreten Vorwürfen man es zu tun hat und inwiefern die aktuelle Beweislage für oder gegen einen spricht. Deswegen sollten Sie frühstmöglich einen Strafverteidiger beauftragen für Sie eine Akteneinsicht vorzunehmen.

Dieser wird am besten beurteilen, wie die Beweislage ist.

Eine Aussage kann zu jedem Verfahrensstand nachgeholt werden. In Berlin übernehme ich gerne Ihre Strafverteidigung als Ihr Strafverteidiger. Kontaktieren Sie uns unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder schreiben Sie uns zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins eine Email: mail@ra-ulrich.com

 

 

 

 

 

 

 

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