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Charlottenburg Wilmersdorf

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Rechtsanwalt Ulrich
Kurfürstendamm 171-172
10707 Berlin

Tel: +49 (0) 30 886 28 650
Fax: +49 (0) 30 886 06 19
Email: mail@ra-ulrich.com

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Rechtsanwalt Bußgeldbescheid Berlin - Ordnungswidrigkeitsrecht

Anwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf
Tel.: 030/88628650

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, dann müssen Sie zunächst unbedingt beachten, dass eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides läuft, um gegen diesen einen Einspruch einlegen zu können. Wenn Sie in dieser Frist keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, dann wird dieser rechtskräftig, dass bedeutet, dass man in diesem Fall nichts mehr gegen den Bescheid und die Rechtsfolgen, die sich aus dem Bescheid ergeben unternehmen kann. Die Rechtskraft des Bescheides kann in diesem Fall nur mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand behoben werden. Die Anforderungen an einen solchen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sind jedoch sehr hoch. Es muss ein triftiger Grund vorliegen, warum Sie keinen fristgerechten Einspruch einlegen konnten. Zudem muss die Säumnis muss unverschuldet gewesen sein.

Auf einen solchen Antrag sollten Sie es nicht ankommen lassen. Wenn Sie sich gegen den Bescheid und die Folgen aus dem Bescheid wehren wollen oder erfahren wollen, ob der Bescheid zu Recht ergangen ist, dann sollten Sie einen Rechtsanwalt der im Verkehrsrecht tätig ist beauftragen, damit dieser die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüft und Sie ggf. in dem Bußgeldverfahren gegenüber der Behörde vertritt.

Ohne Einsicht der behördlichen Akte, ist in den meisten Fällen eine umfassende Einschätzung, ob der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist, nicht möglich. Trotzdem kann in vielen Fällen bereits in einem ersten Beratungsgespräch geklärt werden, ob es sinnvoll ist, sich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren.

Sollte die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Bußgeldbescheid zu Unrecht ergangen ist, dann wird im folgenden, sofern dies noch nicht geschehen ist, ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhoben und eine Akteneinsicht beantragt.

Nach Einsichtnahme der behördlichen Akte wird nochmals besprochen, inwiefern die Aussichten auf die Behebung des Bußgeldbescheides erfolgsversprechend sind.

Je nach den Erfolgsaussichten wird der Einspruch im folgenden begründet oder zurück genommen.

Sollte die Behörde den Bescheid nicht aufheben, dann muss geklagt werden. Die Erfolgsaussichten einer Klage würden jedoch nochmals gesondert geprüft und mit Ihnen besprochen werden.

Mögliche Gründe für einen Bussgeldbescheid sind unter anderen: Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer, Falschparken usw.

Kontaktieren Sie uns in Ihrer Bußgeldangelegenheit unter unserer Kanzleinummer : 030-88628650

 

 

 

 

 

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